1. Nutzungsvertrag
Der Nutzungsvertrag für die Mehrgenerationen-Begegnungsstätte Straße der Freundschaft 2, 17166 Teterow, wird zwischen derTeterower Wohnungsgesellschaft mbH
Marktplatz 8
17166 Teterow
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Hilse
2. Nutzungsvereinbarung
Die überlassenen Räume dürfen nur zum Zwecke kultureller, gemeinnütziger, sozialer und privater Veranstaltungen wie Familienfeiern, Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Konfirmationen, Jugendweihen u. ä. genutzt werden. Ausgeschlossen ist eine Nutzung durch extremistische oder verfassungsfeindliche Vereinigungen/Gruppen.Die Überlassung erfolgt nur für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Die Nutzungsvereinbarung beinhaltet des Weiteren die Räume:
- Veranstaltungssaal nebst Mobiliar und Musikanlage (gemäß beigefügter Inventarliste)
- Küche nebst Mobiliar und Ausstattung (gemäß beigefügter Inventarliste)
- Toiletten
- Eingangsbereich, Garderobe
3. Nutzungszeit
Die Überlassung erfolgt für die vertraglich vereinbarte Zeit.Wichtig: Nach 22:00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Anwohner Rücksicht zu nehmen und eine angemessene Lautstärke einzuhalten!
4. Nutzungsentgelt und Kaution
| Preise inkl. MwSt. | |
| Raummiete | 100,00 Euro |
| ½ Saal | 70,00 Euro |
| Reinigung | 40,00 Euro |
| ½ Saal | 30,00 Euro |
| Technik (Beamer und Leinwand) | 20,00 Euro |
| Tischwäsche | 10,00 Euro |
| Kaution | 100,00 Euro |
Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsendzeit – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche der Teterower Wohnungsgesellschaft mbH – ist eine Entschädigung zu zahlen.
Das Nutzungsentgelt und die Kaution sind eine Woche vor der Veranstaltung auf das Konto der TWG Nr.: 1009815208, BLZ: 12030000, Bank: DKB unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer oder in bar bei der TWG einzuzahlen.
5. Kündigung des Vertrages
Kündigt der Nutzer den Vertrag bis zu einem Monat vor vereinbarter Nutzungszeit, wird keine Storno-Pauschale erhoben. Erfolgt eine Kündigung bis zu zwei Wochen vor der vereinbarten Nutzungszeit, wird eine Storno-Pauschale von 25 % des vereinbarten Nutzungsentgelts fällig. Bei einer Kündigung bis zu einer Woche vorher fällt eine Storno-Pauschale von 50 % des vereinbarten Nutzungsentgelts an; danach oder bei einer Nichtnutzung ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu zahlen.6. Benutzung
Die Räume einschließlich Inventar und Technik werden in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt.Der/Die Nutzer haben sich vor der Nutzung der Räume, des Inventars und der Technik vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Offensichtliche Mängel sind sofort zu beanstanden, anderenfalls gilt der Zustand als ordnungsgemäß und funktionstüchtig.
Der Nutzer wird gebeten, die Räume während und nach der Veranstaltung ausreichend zu lüften.
Bei Küchenbenutzung sind gebrauchtes Geschirr, Besteck, Gläser und sonstige benutzte Küchen-Utensilien abgewaschen in die Schränke zu räumen. Küchenhandtücher sind mitzubringen. Der Geschirrspüler ist zu leeren. Der Nutzer entsorgt seinen Müll auf eigene Kosten. Tischwäsche, Geschirrhandtücher und Dekoration sind nicht im Nutzungsentgelt enthalten. Tischwäsche kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Räume, des Inventars und der Technik erhält der Nutzer die Kaution zurück.
7. Besondere Nutzungshinweise und Vereinbarungen
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.Ohne Zustimmung darf nicht von der vereinbarten Nutzung/Veranstaltungsart abgewichen werden.
Eventuelle notwendige behördliche Erlaubnisse sind rechtzeitig einzuholen und Auflagen ist nachzukommen (entstehende Kosten trägt der Nutzer).
Die Nutzer haben die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. Jugendschutzgesetz, Versammlungsgesetz, GEMA-Anmeldung) zu übernehmen.
Die verantwortlichen Mitarbeiter der Teterower Wohnungsgesellschaft mbH sind berechtigt, die überlassenen Räume jederzeit zu betreten. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Ein Mitarbeiter der Teterower Wohnungsgesellschaft mbH steht während der gemieteten Zeit unter der Telefonnummer 03996 134863 für Notdienste und Fragen zur Verfügung.
Dem Nutzer obliegt in der vereinbarten Nutzungszeit die Räum- und Streupflicht. Streugut steht bereit.
8. Übergabe / Übernahme
Die Schlüssel für die Begegnungsstätte erhält der Nutzer von den Mitarbeitern der Teterower Wohnungsgesellschaft mbH, die zum vereinbarten Termin vor Ort sein werden. Zum Nutzungsbeginn wird das Haus nebst Mobiliar, Technik und Schlüssel übergeben. Der Nutzer erhält eine Einweisung.Zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit ist das Haus nebst Mobiliar, Technik und Schlüssel an die Mitarbeiter der Teterower Wohnungsgesellschaft zurückzugeben. Den Termin vereinbart der Nutzer mit den Mitarbeitern.
Schäden und beschädigte Teile sind vom Nutzer bei Übergabe unaufgefordert anzuzeigen. Der Nutzer haftet uneingeschränkt für alle Schäden an Mobiliar und an der Technik. Für verlorene Schlüssel nebst Anschaffung haftet der Nutzer in vollem Umfang. Für beschädigte Geschirrteile und Gläser wird pro Stück eine Ersatzgebühr von 2,00 € erhoben.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren.Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Nutzungsobjekt liegt.





